Rund 7 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben Berufserfahrung, aber keinen Abschluss. Mit dem Berufsvalidierungsgesetz können sie ihre Fähigkeiten jetzt offiziell anerkennen lassen. Wie profitiert Ihr Betrieb davon?
Das neue Berufsvalidierungsgesetz hilft Mitarbeitenden ohne Abschluss, ihre beruflichen Fähigkeiten offiziell anerkennen zu lassen.
(Bild: ProMotor/T. Volz)
Stellen Sie sich vor, eine Bewerberin oder ein Bewerber bringt jahrelange Erfahrung mit, hat aber keinen anerkannten Abschluss – etwa weil es im Herkunftsland kein formelles Ausbildungssystem gibt. Wie können Sie sicher sein, dass sie oder er die nötigen Fähigkeiten hat?
Das Berufsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) bietet eine Lösung: Beschäftigte ohne Abschluss können ihre beruflichen Kenntnisse nun offiziell anerkennen lassen. Das Gesetz ist am 1. August 2024 in Kraft getreten; seit dem 1. Januar 2025 sind Anträge auf Anerkennung möglich.
Fachkräfte finden
Das neue Verfahren unterstützt Sie als Personalverantwortliche dabei, Fachkräfte zu finden und langfristig in Ihren Betrieb zu integrieren. Setzen Sie Bewerberinnen und Bewerber mit Berufserfahrung zunächst in einem Probezeitraum gezielt für konkrete Aufgaben ein. So können Sie ihre fachlichen Kompetenzen prüfen und feststellen, ob sie gut ins Team passen.
Bewähren sie sich in der Praxis, folgt die Festanstellung – eine Gelegenheit, sie weiter einzuarbeiten und optimal einzubinden. Ermutigen Sie Ihre neuen Mitarbeitenden anschließend, das Validierungsverfahren bei der zuständigen Kammer zu nutzen. Die offizielle Anerkennung ihrer Qualifikationen gibt Ihnen Sicherheit für eine langfristige Zusammenarbeit.
Das Verfahren kann mehr
Das Validierungsverfahren unterstützt Sie nicht nur dabei, neue Fachkräfte zu integrieren – es ermöglicht Ihnen zudem, die Fähigkeiten Ihrer bestehenden Mitarbeitenden zu erkennen und gezielt zu fördern.
Weiterbildung wird dabei zum Schlüssel: Schulungen oder interne Programme ermöglichen es, spezifisches Fachwissen und praktische Fähigkeiten gezielt zu stärken – sei es im Umgang mit moderner Fahrzeugdiagnosetechnik oder bei kaufmännischen Aufgaben im Kundenservice. So qualifizieren Sie Ihr Team für anspruchsvollere Aufgaben und bleiben flexibel, um auf neue Technologien, Kundenbedürfnisse und Arbeitsprozesse zu reagieren.
Indem Sie die beruflichen Leistungen Ihrer Mitarbeitenden offiziell anerkennen, zeigen Sie, dass Sie ihre Arbeit wertschätzen. Das bindet die Beschäftigten stärker an den Betrieb und steigert die Motivation, sich weiterzuentwickeln.
Wer darf teilnehmen?
Am Validierungsprozess können Personen teilnehmen, die:
mindestens 25 Jahre alt sind
in Deutschland wohnen oder mehr als die Hälfte ihrer Berufserfahrung hier gesammelt haben
in einem Handwerksbetrieb mindestens anderthalbmal so lange gearbeitet haben, wie die Ausbildung des Referenzberufs dauert
Ein Referenzberuf ist der Ausbildungsberuf, an dessen Anforderungen die beruflichen Kenntnisse gemessen werden. Für Kfz-Mechatroniker oder Kfz-Mechatronikerinnen bedeutet das etwa, dass sie mindestens 5,25 Jahre Berufserfahrung in vergleichbaren Tätigkeiten nachweisen müssen. Für Automobilkaufleute sind mindestens 4,5 Jahre erforderlich. Wichtig: Antragstellende dürfen sich aktuell in keiner Ausbildung befinden.
So läuft die Validierung ab
Der Validierungsprozess startet mit einem schriftlichen oder elektronischen Antrag bei der zuständigen Kammer. Darauf folgt ein Gespräch, in dem die Kammermitarbeitenden gemeinsam mit den Antragstellenden vorhandene Fähigkeiten und den passenden Referenzberuf festlegen.
Teilnehmende sollten mindestens die Hälfte der erforderlichen Fähigkeiten mitbringen. Fehlendes Wissen können sie in einer Vorbereitungsphase gezielt aufarbeiten. Und hier kommen Sie als Führungskraft ins Spiel: Sie können Ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen, Schwachstellen zu erkennen. Maßnahmen wie Jobrotation oder interne Schulungen helfen ihnen, diese Lücken bis zum Feststellungstermin zu schließen.
Am Ende des Verfahrens entscheidet ein sogenanntes Feststellungstandem, bestehend aus je einer Vertretung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite, ob die vorhandenen Fähigkeiten den Anforderungen des Referenzberufs entsprechen. Dafür analysieren die Prüfenden die eingereichten Unterlagen, bewerten die praktischen Kompetenzen der Antragstellenden am Arbeitsplatz und führen ein fachliches Gespräch.
Abhängig vom Ergebnis der Validierung erhalten die Teilnehmenden ein Zeugnis oder einen Bescheid über ihre berufliche Handlungsfähigkeit. Sie können folgende Stufen erreichen:
1. Vollständige Vergleichbarkeit
2. Überwiegende Vergleichbarkeit
3. Teilweise Vergleichbarkeit
Die duale Ausbildung bleibt
Die Sorge, das Validierungsverfahren könne Jugendliche von der dualen Ausbildung abhalten, scheint unbegründet: Das Verfahren richtet sich gezielt an Personen mit langjähriger Berufserfahrung. Dazu zählen Quereinsteiger, internationale Fachkräfte und auch Menschen mit Behinderungen, die durch das Verfahren besseren Zugang zum ersten Arbeitsmarkt erhalten können.
Stand: 08.12.2025
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die beiden Modellprojekte Valikom und Valikom Transfer seit 2015 gefördert, um das Validierungsverfahren zu erproben: Der Großteil der Antragstellenden ist rund 40 Jahre alt und hat durchschnittlich 13 Jahre Berufserfahrung. Viele von ihnen können sich aufgrund familiärer Verpflichtungen keinen klassischen Abschluss mehr leisten – ein Ausbildungsgehalt würde finanziell gesehen nicht ausreichen.