Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Höhere Zuschüsse vom Bund
Die Lehrgänge zur überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk werden von Bund und Ländern gefördert. Zum neuen Ausbildungsjahr erhöht das Bundeswirtschaftsministerium seinen Zuschuss.

Mit Wirkung zum 1. August 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz seine Förderpauschalen für die Teilnahme an Lehrgängen der überbetrieblichen Unterweisung angehoben. Voraussetzung für den Aufschlag ist, dass sich auch jeweilige Bundesland mit einem Anteil von einem Drittel an den Kosten beteiligt. Diese Bedingung erfüllen aktuell 13 von 16 Ländern.
Konkret erhöht der Bund zum Beispiel seine Personalkostenpauschale von 40 Euro auf 45 Euro pro Stunde und seine Gemeinkostenpauschale von 3,10 Euro auf 4,10 Euro pro Teilnehmer und Stunde. Insgesamt stockt der Bund sein Jahresbudget für die Förderung von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung von knapp 60 Millionen auf bis zu 70 Millionen Euro auf.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht laut einem Rundschreiben „durch die Erhöhung der Förderpauschalen den hohen Stellenwert der handwerklichen Ausbildung als der Gesellschaft dienende Aufgabe“ bestätigt.
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