Ausbildungsvergütung Mindestens 724 Euro für Azubis

Johannes Büttner 1 min Lesedauer

Wer im kommenden Jahr eine duale Berufsausbildung beginnt, hat im ersten Lehrjahr Anspruch auf eine Mindestvergütung von 724 Euro. Das entspricht einem Anstieg von rund 6,2 Prozent im Vergleich zu 2025. Auch für die weiteren Lehrjahre steigt die Mindestvergütung.

Wer seinen Azubis nur die Mindestvergütung zahlt, muss im kommenden Jahr mehr Geld ausgeben.(Bild:  / CC0)
Wer seinen Azubis nur die Mindestvergütung zahlt, muss im kommenden Jahr mehr Geld ausgeben.
(Bild: / CC0)

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2026 berechnet. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind sie nun offiziell gültig. Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, steigt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr um knapp 6,2 Prozent. Damit gelten folgende monatliche Mindestvergütungen:

  • 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr
  • 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
  • 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr
  • 1014 Euro im vierten Ausbildungsjahr

Die Mindestausbildungsvergütung gilt seit 2020 und ist eine gesetzlich festgelegte Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung. Im Jahr 2025 liegt der Satz im ersten Ausbildungsjahr bei 682 Euro. 

Die Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr wird jährlich angepasst. Sie richtet sich nach der Steigerung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen in den beiden vorangegangenen Jahren. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres.

Der weitaus größte Teil der Auszubildenden erhält eine Vergütung deutlich oberhalb der Mindestausbildungsvergütung. Bei der Höhe gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Berufen und Regionen. Die Mindestausbildungsvergütung wird laut Erhebungen nur für drei bis vier Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse im ersten Ausbildungsjahr vereinbart.

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