Urteil zu Pauschalpreisen Wenn die Reparatur teurer wird

Von Johannes Büttner Lesedauer: 1 min |

Nicht immer lässt sich schon bei der Annahme eines Werkstattauftrags vorhersagen, welchen Aufwand dieser verursachen wird. Wer trägt dann das Risiko, wenn Mehrkosten anfallen?

Reparaturen an der Elektronik sind oft kompliziert und damit zeitaufwendig.
Reparaturen an der Elektronik sind oft kompliziert und damit zeitaufwendig.
(Bild: Bosch)

Pauschalpreise sind bei Kunden beliebt: Keine bösen Überraschungen, stattdessen weiß man von Anfang an, mit welchen Kosten man für einen Reparaturauftrag kalkulieren muss. So mancher Kfz-Betrieb nutzt deshalb dieses Mittel, um sein Werkstattgeschäft anzukurbeln. Zudem kann er sich auf diese Weise unangenehme Diskussionen bei der Rechnungsstellung ersparen.

Vergebliche Suche

Doch was passiert, wenn sich ein Auftrag als wesentlich aufwendiger erweist als zunächst vermutet? Gerade bei Elektronikproblemen kommt das häufiger vor. So auch in einem Fall, über den das Oberlandesgericht Karlsruhe zu entscheiden hatte.

Ein Fahrzeugeigentümer und seine Kfz-Werkstatt hatten für Fehlersuche und Reparatur eine Pauschalsumme von 2.000 Euro vereinbart. Doch der Betrieb konnte die Ursache des Problems nicht entdecken. Die Reparaturversuche zogen sich immer weiter in die Länge. Parallel dazu stiegen natürlich auch die Kosten für den Betrieb. Am Ende beliefen sie sich auf sage und schreibe 13.000 Euro. Angesichts dieser Entwicklung verlangte der Unternehmer eine Zahlung von wenigstens 5.000 Euro.

Angemessene Vergütung?

Der Kunde beharrte jedoch auf der ursprünglich vereinbarten niedrigeren Summe – und das zurecht, wie die Richter in ihrem Urteil entschieden. Dass die Werkstatt für die umfangreiche Fehlersuche und mehrere erfolglose Reparaturversuche weitaus höhere Kosten aufgewendet habe, spiele dabei keine Rolle. Zwar stünde dem Betrieb grundsätzlich eine angemessene Vergütung zu; dieser Anspruch bestehe aber nicht, wenn ein anderer Betrag vereinbart worden ist.

Der Branchendienst ASR Auto Steuern Recht empfiehlt Kfz-Betrieben deshalb dringend, bei Pauschalpreisen und Preisabsprachen insbesondere für die Suche nach Elektronikfehlern Vorsicht walten zu lassen. Denn das wirtschaftliche Risiko liege in solchen Fällen immer beim Betrieb.

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