Geld ist nicht alles – in Zeiten steigender Kosten und anhaltender Inflation wächst die Bedeutung der Entlohnung jedoch als Faktor der (Un-)Zufriedenheit wieder. Trotzdem ist das Gehalt gar nicht die entscheidende Triebfeder.
In Zeiten von Teuerung und knappen Kassen rückt das eigene Gehalt wieder stärker in den Fokus. Ein besserer Verdienst ist für Arbeitnehmer auf der Suche nach Veränderung das wichtigste Kriterium. Für die Mitarbeiterbindung bleiben weichere Faktoren wichtig.
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist arbeitgeberfreundlicher geworden, Händler und Werkstätten erhalten wieder Bewerbungen auf offene Stellen. Doch diese Entspannung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass in der Branche eine „bemerkenswert hohe Wechselbereitschaft“ in den Belegschaften festzustellen ist, wie es im Gehaltsreport 2025 des Fachmediums »kfz-betrieb« heißt. Fast jeder zweite Mitarbeiter – mit und ohne Leitungsfunktion – kann sich einen Jobwechsel vorstellen.
Problematisch ist dabei, dass sich die meisten Unzufriedenen nicht zu erkennen geben. Sie suchen (noch) nicht aktiv nach einer neuen Stelle, entsprechende Angebote können sie aber schnell zum Handel, sprich zum Wechseln, bewegen. In unsicheren Zeiten scheint bei Arbeitnehmern insbesondere das Bedürfnis nach klaren Arbeitsverhältnissen zu wachsen. Das Kriterium „Sicherheit des Arbeitsplatzes“ im Sinne einer Job-Garantie war zuletzt die stärkste Triebfeder für einen Arbeitsplatzwechsel unter den aktiv Jobsuchenden.
Ist das Geld die Triebfeder, wenn Mitarbeiter kündigen? Laut den Ergebnissen des »kfz-betrieb«-Gehaltsreport 2025 wächst die Bedeutung der Entlohung wieder. Sie ist aber bei weitem nicht der einzige Anlass für einen Jobwechsel im Kfz-Gewerbe.
(Bild: Bildquelle: BillionPhotos.com - stock.adobe.com; Minerva Studio - stock.adobe.com)
In dieser Frage Klarheit zu schaffen, ist eine wesentliche Aufgabe der Unternehmensführung. Ebenso gefordert sind die Chefs bei den Punkten „Arbeitsklima“ und „Unzufriedenheit mit dem Vorgesetzten“, um mit den richtigen Vorgaben und Personalentscheidungen für eine stabile Mannschaft zu sorgen.
Das Gehalt spielt in den Überlegungen der Mitarbeitenden immer eine Rolle und ist ein leicht vergleichbarer Aspekt – übrigens sind nur 51 Prozent der Befragten mit ihrer Entlohnung zufrieden. In diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass 24 Prozent der Befragten in den letzten fünf Jahren – in Zeiten spürbarer Inflation – keine Gehaltserhöhung bekommen haben.
80 Prozent derjenigen, die Wechselgedanken hegen, nennen ein höheres Gehalt als Top-Grund. In diesem Punkt unterscheiden sich die leitenden und einfachen Angestellten übrigens kaum. Und in beiden Gruppen hat die Bedeutung des Gehalts als Argument für einen Wechsel im Vergleich zum Gehaltsreport 2023 erheblich an Stellenwert gewonnen.
Ob es letztlich zur Kündigung kommt, ist meist ein vielschichtiger Prozess. Weniger Stress (ebenfalls mit stark gestiegenem Stellenwert), flexiblere Arbeitszeitmodelle und ein besseres Arbeitsklima sind für viele ebenfalls wichtige Faktoren, die in die Überlegungen einbezogen werden. 40 Prozent der Mitarbeiter ohne Leitungsfunktion wünschen sich zudem bessere Aufstiegschancen – und 30 Prozent der leitenden Angestellten die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.
Lohnplus bei den Facharbeitern
Die Gehälter der verschiedenen Berufs- und Funktionsgruppen im Kfz-Gewerbe sind nicht überall in Deutschland gleich.
(Bild: VCG)
Was aber verdienen die Beschäftigten im Kfz-Gewerbe tatsächlich? Diese Frage ist weiterhin pauschal schwer zu beantworten, weil die Werte de facto stark von der Region abhängig sind. Im Schnitt verdient ein Mitglied der Geschäftsführung laut den Ergebnissen des Gehaltsreports 84.000 Euro (2023: 82.900 Euro). Leitende Mitarbeiter kommen auf 60.000 Euro (2023: 58.200 Euro) und Mitarbeiter ohne Leitungsfunktion auf 52.700 Euro (2023: 46.800 Euro).
Bemerkenswert an den Durchschnittszahlen ist das überproportionale Lohnplus der einfachen Mitarbeiter. Es ist möglicherweise ein Ergebnis des Mitarbeitermangels der letzten Jahre.
Doch hinter den Durchschnittswerten verbergen sich starke regionale Abweichungen. So schwankt das durchschnittliche Gehalt der Mitarbeiter ohne Leitungsfunktion zwischen rund 43.500 Euro in den ostdeutschen Bundesländern und 57.700 Euro im Südwesten der Republik. Noch deutlicher ist das Einkommensgefälle bei den Geschäftsführern, die im Nordosten (59.000 Euro) wesentlich weniger verdienen als im Südwesten (105.000 Euro). Eher nivelliert sind die Gehälter der Mitarbeiter mit Leitungsfunktion. Sie liegen meist um die 60.000 Euro – nur in der Region Sachsen-Thüringen sind sie signifikant geringer (47.000 Euro).
Gehaltsreport 2025
Welche Berufsgruppen verdienen in der Kfz-Branche welche Summen? Wie hoch ist eigentlich die Arbeitsbelastung – und werden Überstunden erwartet oder vergütet? Der »kfz-betrieb«-Gehaltsreport 2025 gibt Aufschluss auf Basis von Befragungen von April bis August 2025, welche Rolle das Alter, der Standort, die Betriebsart und Betriebsgröße, Tätigkeitsbereich etc. spielen.
Datengrundlage für den Gehaltsreport sind Befragungen, die in den Monaten April bis August 2025 umgesetzt wurden. Die Befragung wurde über alle Kanäle des Fachmagazins »kfz-betrieb« gestreut und lieferte 1.141 valide Datensätze, die in die Auswertung einflossen – davon gehören 28 Prozent zum Geschäftsführungskreis, 33 Prozent zu den leitenden Mitarbeitern und 39 Prozent zu den Fachkräften ohne Leitungsfunktion.
Durch diese große Datenbasis konnten in der Regel auch Untergruppen mit ausreichender Fallzahl dargestellt werden. Bereiche mit einer schwächeren Datenbasis macht der Report kenntlich. Der Gehaltsreport 2025 ist exklusiv den Abonnenten von »kfz-betrieb« – Print oder digital – vorbehalten. Über den oben stehenden Button können Sie sich das 40-seitige PDF herunterladen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Die vorangegangenen Gehaltsreports für die Jahre 2021 und 2023 finden Sie im Archiv der E-Paper.