Fortbildung für Lehrkräfte Kaufmännische Ausbildung der Zukunft
Zum zehnten Mal fand die Fortbildung für Autoberufe-Lehrkräfte statt: In Northeim konnten sich Berufsschullehrer für Automobilkaufleute über aktuelle Entwicklungen in ihrem Fachgebiet informieren.

Berufsschullehrer für angehende Automobilkaufleute hat der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) im September zu seiner traditionellen Fortbildungsveranstaltung nach Northeim eingeladen. In der dortigen Bundesfachschule BFC informierten sie sich über Ausbildungszahlen, veränderte Vertriebsmodelle, rechtliche Themen wie das Geldwäschegesetz, digitale Ausbildung und Zukunftsaussichten.
Birgit Behrens, ZDK-Geschäftsführerin für Berufsbildung, begrüßte die Teilnehmer und informierte über aktuelle Zahlen und Entwicklungen. Die Zahl der Neueinsteiger in den Ausbildungsberuf Automobilkauffrau/-kaufmann steige kontinuierlich an. Und das, obwohl seit Jahren die Gesamtausbildungszahlen über alle Lehrberufe hinweg sinken (minus drei Prozent), wie Dr. Uwe Neugebauer vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) informierte.
Volle Berufsschulklassen
Wenn auch für 2023 noch keine offiziellen Zahlen vorliegen, scheint sich der Trend fortzusetzen. Denn einige Lehrkräfte berichteten über volle Fachklassen zum Ausbildungsstart 2023. Eine Entwicklung, die dem ZDK gerade im Jubiläumsjahr des Automobilkaufmanns Mut macht – den Fachkaufmann gibt es seit 25 Jahren.
Das Kfz-Gewerbe wächst damit in Sachen Ausbildung gegen den allgemeinen Trend. Der Automobilkaufmann nimmt an Beliebtheit weiter zu, auch wenn Autohändler teils sorgenvoll auf eine sich verändernde Vertriebslandschaft blicken.
So würde ein reiner Onlinehandel der Hersteller die kaufmännische Abteilung des stationären Handels deutlich reduzieren. Über das Thema Agenturmodelle und Folgen für die Branche informierte Ellen Schmidt, Referentin aus der ZDK-Abteilung Betriebs-, Volkswirtschaft und Fabrikate.Neue digitale Lernmöglichkeiten
Das Geldwäschegesetz ist ein Dauerthema in der Branche, weil sich die Bestimmungen stetig ändern. Für Kaufleute bedeutet das Gesetz: Sobald auch nur der kleinste Verdacht auf Geldwäschebetrug besteht, muss der Betrieb dies anzeigen. Auch wenn sich der Verdacht erst nach dem Geschäft einstellt, sollte er gemeldet werden, erklärte der Jurist Stefan Laing aus der Rechtsabteilung des Verbands.
Miriam Piepers und Holger Zietz von der Vogel Communications Group informierten über die digitale Variante des Ausbildungsjournals „autoKAUFMANN“: Die Themen des Heftes wurden dafür nicht einfach nur digitalisiert – sie sind auch anders aufbereitet. Ein großer Vorteil der digitalen Welt sei, dass das E-Learning-System unmittelbar auf die Beantwortung von Fragen reagiert. Ist eine Antwort falsch, kommt bei der Auswertung die Korrektur und die Erklärung zur richtigen Antwort. Nur so könne sich der Lernerfolg einstellen.
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