Zusatzzeichen für Innungsbetriebe Kfz-Werkstätten: Wir können auch E-Auto

Von Doris Pfaff |

Anbieter zum Thema

Wenn sich Kfz-Werkstätten den Anforderungen der E-Mobilität stellen, sollten sie das dem Kunden auch zeigen. Die neue Initiative „eCar-Service“ des ZDK soll zukünftig der Wegweiser für qualifizierte Fachwerkstätten sein.

Arbeiten am Elektrofahrzeug erfordern von den Kfz-Werkstätten nicht nur Know-how, sondern auch eine entsprechende Ausstattung.
Arbeiten am Elektrofahrzeug erfordern von den Kfz-Werkstätten nicht nur Know-how, sondern auch eine entsprechende Ausstattung.
(Bild: Promotor/T. Volz)

Was an sich selbstverständlich klingt, ist es längst nicht. Denn noch stellt ein Hybrid- und Elektrofahrzeug in den Auftragsbüchern der Kfz-Werkstätten eher die Ausnahme dar. Rund eine Million E-Fahrzeuge sind inzwischen in Deutschland zugelassen. Tendenz steigend, zumal das Aus des Verbrenners politisch besiegelt werden soll.

Die Elektromobilität ist in der Gesellschaft angekommen, unabhängig von den vielen Problemen, die es noch zu lösen gilt – zum Beispiel beim Ausbau der Ladeinfrastruktur und dem Materialkreislauf von Hochvoltbatterien. Hierbei werden Fachbetriebe zukünftig eine zentrale Rolle spielen, beispielsweise indem sie Komplettlösungen anbieten. Davon ist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) überzeugt und will das Kfz-Gewerbe mit einer neuen Initiative dabei unterstützen.

Dem Vormarsch der E-Mobilität müssen sich die Kfz-Werkstätten stellen. Viele tun das bereits. Rund 28.000 Beschäftigte aus dem Servicebereich haben sich beispielsweise bei der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) zum „Fachkundigen für Arbeiten an HV-Systemen in Kraftfahrzeugen“ ausbilden lassen.

Damit Kunden zukünftig leicht erkennen, welche Werkstatt das Know-how in Sachen Elektromobilität hat, sollen sich qualifizierte Innungsbetriebe entsprechend nach außen präsentieren. „Möglich wäre ein Zusatzzeichen zum Meisterschild, mit dem die jeweiligen Kfz-Innungen bestätigen, dass diese Kfz-Werkstätten die vom ZDK festgelegten und erforderlichen Anforderungen für Servicearbeiten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen erfüllen. Kurz gesagt, dass sie auch E-Auto können“, erklärt Svenja Kley, Referentin der Abteilung Werkstätten und Technik beim ZDK.

Die Anforderungen

Kley betreut das Projekt mit dem Arbeitstitel „eCar-Service“ und erläutert die Anforderungen, die die Betriebe dafür erfüllen sollen. Unter anderem müssen sie eine entsprechende Mitarbeiterqualifizierung (mindestens die Qualifikation Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV nach DGUV-Information 209-093)), die erforderliche Werkstattausrüstung und eine Abstellfläche für beschädigte/verunfallte HV-Fahrzeuge beziehungsweise Hochvoltbatterien vorweisen. Außerdem muss in dem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, und dieser muss die erforderliche Sicherheitsausrüstung für die Mitarbeiter anschaffen.

Die Pläne des ZDK wurden mit dem ZKF abgestimmt, der dies für seine Mitglieder mit einem eigenen Verbandssiegel umsetzt. Die Details der ZDK-Initiative „eCar-Service“ werden aktuell mit den Kfz-Landesverbänden diskutiert.

Werkstattverzeichnis in Arbeit

Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk ist von der Bedeutung alternativer Antriebe überzeugt: „Die Kraftfahrzeuginstandhaltung ist die wichtigste Kern-DNA des Kfz-Gewerbes. Dabei spielt es keine Rolle, ob Kundenfahrzeuge mit (grünen) Kraftstoffen oder elektrisch angetrieben werden. Für die Kfz-Werkstatt ist es aber wichtig, ihren Kunden mitzuteilen, dass sie auch Hybrid- und Elektrofahrzeuge instand halten kann. Am einfachsten funktioniert das mit einem Schild an der Werkstatt, das auf den speziellen E-Auto-Service hinweist“, sagt Hülsdonk.

Damit Kunden schnell und einfach eine geeignete Werkstatt für ihr elektrisch angetriebenes Auto finden, soll ein Online-Werkstattverzeichnis aufgebaut werden. Alle entsprechend qualifizierten Fachbetriebe können sich dort eintragen und so über ihre E-Kompetenzen informieren.

(ID:47604628)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung