ZDK-Berufsbildungsausschuss

Neue Hilfsmittel für die Azubi-Rekrutierung

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E-Learning für die ÜLU

Matthias Grieger von der Landesfachschule in Frankfurt/Main stellte dem Berufsbildungsausschuss vor, wie er mit seinen Kollegen digitale Lehrmittel in der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) einsetzt. Früher hatten sie ein bis zwei Lehrgangstage darauf verwenden müssen, die Teilnehmer erst einmal auf ein gemeinsames Einstiegsniveau zu bringen.

Nun arbeiten die Azubis schon im Vorfeld zwei bis drei digitale Lektionen durch, und zwar jeder in seinem individuellen Lerntempo. Möglich ist dies durch die Zusammenarbeit mit dem offiziellen Ausbildungsmedium »autoFACHMANN«, aus dessen E-Learning-Programm die Lektionen stammen. Das Angebot steht auch anderen Bildungsstätten offen, wie Julia Moßner, Leiterin Aus- und Weiterbildungsmedien bei der Vogel Communications Group, ergänzte.

Nach Abschluss eines ÜLU-Kurses verschicken die Frankfurter dann sogenannte „Learning Snacks“ an ihre Schützlinge: Kurze, interaktive Lernhäppchen, die vor allem Spaß machen. „Damit halten wir uns und den Kurs in Erinnerung und bereiten zugleich auf den nächsten Lehrgang vor“, so Grieger.

Digitalisierung der Prüfung

Dass die Digitalisierung auch Einfluss auf das Prüfungswesen hat, verdeutlichten die ZDK-Referenten Daniel Winkler und Joachim Syha. Winkler stellte die statistische Auswertung von Prüfungsdaten vor. Auf diese Weise sei es möglich, die Qualität von Fragen zu bewerten und gegebenenfalls nachzubessern. Syha berichtete von Pilotprojekten, bei denen Prüfer nur über eine Webcam mit dem Prüfling verbunden sind beziehungsweise zum Einsatz von digitalen Simulationen in praktischen Prüfungen.

Doch auch das gute alte Papier hat in Zeiten der Digitalisierung noch seine Daseinsberechtigung und Fürsprecher: Aus den Reihen der Landesverbände kam der Wunsch, Zertifikate, Zeugnisse oder Ähnliches über die Hochvolt-Kompetenz der Auszubildenden auszustellen. Zwar ist laut aktueller Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die entsprechende Befähigung bereits im Gesellenbrief enthalten, trotzdem würden sich einige Betriebe ein zusätzliches Dokument wünschen. Birgit Behrens versprach, sich mit dem Thema weiter zu beschäftigen.

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