Berufsbildungsgesetz Digitalisierung der Ausbildung

Von Johannes Büttner 1 min Lesedauer

Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz ist in Kraft getreten. Es soll für weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung in der Ausbildung sorgen. Zudem können Menschen ohne formalen Abschluss die Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation feststellen lassen.

Die Berufsausbildung in Deutschland soll digitaler werden.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die Berufsausbildung in Deutschland soll digitaler werden.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDig) ist zum 1. August in Kraft getreten. Es soll bürokratische Hindernisse abbauen und die Berufsausbildung digitalisieren. Außerdem haben Menschen ohne formalen Abschluss nun einen Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten. Die praktischen Auswirkungen des Gesetzes für Ausbildungsbetriebe dürften sich aber in engen Grenzen halten.

Im Part „Digitalisierung“ des Gesetzes ist unter anderem festgehalten, dass ein Ausbildungsvertrag in „Textform“ abzufassen ist. Die „Schriftform“ ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, auch eine elektronische Ausfertigung ist möglich. Auch Zeugnisse können – wenn der Auszubildende damit einverstanden ist – in elektronischer Form ausgestellt werden.

Nichts ändert sich beim Berichtsheft: Nach wie vor müssen Azubis einen Ausbildungsnachweis führen. Dies können sie laut Gesetz wie bisher schriftlich oder elektronisch tun. Den Ausbildungsnachweis müssen sie – schriftlich oder elektronisch – vorlegen, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können.

Validierung für Professionals

Der Teil „Validierung“ im Gesetz soll die Chancen von Menschen ohne formalen Abschluss, aber mit ausreichend Berufserfahrung, auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Sie können nun feststellen und sich bescheinigen lassen, dass sie über ebenbürtige Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen wie ausgelernte Azubis mit Gesellenbrief. Dann stehen ihnen zum Beispiel auch die gleichen Weiterbildungsmöglichkeiten offen.

Voraussetzung für eine Validierung ist, dass die betreffende Person mindestens eineinhalb-mal so lange tätig ist, wie eine reguläre Ausbildung gedauert hätte. Zudem steht dieser Weg erst ab einem Mindestalter von 25 Jahren offen.

Letztere Voraussetzung konnten Verbände aus dem Handwerk durchsetzen. Sie hatten befürchtet, dass ansonsten junge Menschen von einer dualen Berufsausbildung abgehalten werden könnten. Zielgruppe der Validierung sollen aber nicht Jugendliche sein, sondern zum Beispiel Arbeitskräfte aus dem Ausland oder auch Menschen mit Behinderung.

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