Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung beschlossen. Das Papier aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil beinhaltet unter anderem eine Ausbildungsgarantie.
Arbeitsminister Hubrtus Heil will die berufliche Aus- und Weiterbildung fördern.
(Bild: BMAS – Dominik Butzmann)
Möglichst alle jungen Menschen in Deutschland, die eine Berufsausbildung machen wollen, sollen auch die Gelegenheit dazu bekommen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, den das Bundeskabinett Ende März verabschiedet hat.
Ziel der Ausbildungsgarantie sind die Aufnahme und der erfolgreiche Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung. Dafür will das Bundesarbeitsministerium vorhandene und verbesserte Unterstützungsangebote der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter mit neuen gesetzlichen Ansätzen kombinieren. „Wir wollen allen jungen Menschen zeigen, dass eine Ausbildung eine starke Grundlage für ihren beruflichen Weg ist“, betont Hubertus Heil.
Betriebspraktika fördern
Eine der neuen Maßnahmen ist die Förderung von Berufsorientierungspraktika: Junge Menschen können sich bei Ausbildungsbetrieben über Berufsbilder informieren und möglichst noch im selben Jahr eine Ausbildung beginnen.
Flexiblere Regelungen zur Einstiegsqualifizierung sollen den fließenden Übergang von einem Langzeitpraktikum in eine betriebliche Ausbildung erleichtern. Wenn junge Menschen für eine Ausbildung in eine andere Region ziehen, können sie künftig einen Mobilitätszuschuss erhalten.
Wichtigstes Element der Berufsqualifizierung soll weiterhin die betriebliche Ausbildung bleiben. Sollten junge Menschen allerdings trotzt aller Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden, haben sie laut Gesetzentwurf einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Diese Regelung soll voraussichtlich im April 2024 in Kraft treten.
Neues Qualifizierungsgeld
Schon für den Dezember dieses Jahres ist die Reform der Weiterbildungsförderung geplant. Sie soll die Unterstützung besser planbar machen. Zudem können dann Arbeitgeber und -nehmer aller Branchen und Betriebsgrößen davon profitieren.
Zudem sieht das Weiterbildungsgesetz ein Qualifizierungsgeld vor. Beschäftigte in Unternehmen im Strukturwandel sollen für eine Weiterqualifizierung freigestellt werden können. Sie erhalten dann über die Bundesagentur für Arbeit als Lohnersatz ein Qualifizierungsgeld, dessen Höhe sich am Kurzarbeitergeld orientiert. Der Betrieb spart sich die Lohnkosten, finanziert aber die Weiterbildung.
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Stand vom 15.04.2021
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