Abgasuntersuchung Erfolgreiche Prüfung

Von Edgar Schmidt 1 min Lesedauer

Die im Juli 2023 eingeführte Messung der Partikelanzahl in Abgasen von Dieselmotoren hat sich bewährt. Das zeigt eine erste Auswertung des TÜV-Verbandes. Diese zeigt auch, allein die Motorkontrollleuchte reicht für eine Abgaskontrolle nicht aus.

Die Messung der Partikelanzahl in Abgasen von Euro-6-Dieselmotoren erkennt viele defekte Partikelfilter.(Bild:  Maha)
Die Messung der Partikelanzahl in Abgasen von Euro-6-Dieselmotoren erkennt viele defekte Partikelfilter.
(Bild: Maha)

Seit Juli 2023 muss bei Fahrzeugen mit Dieselmotor ab der Emissionsklasse Euro 6/VI bei der Abgasuntersuchung (AU) der Ausstoß der Partikelkonzentration gemessen werden (PN-Messung). Bisher war nur eine Rauchgastrübungsmessung notwendig. Die kann aber die kleinen Partikel, die moderne Motoren ausstoßen, nicht erkennen. Deshalb soll es mit der neuen Form der Untersuchung besser möglich sein, defekte oder manipulierte Partikelfilter zu erkennen. Eine erste Auswertung von Abgasuntersuchungen zeigt, wie wichtig diese Maßnahme ist.

Nach Angaben des TÜV-Verbandes berücksichtigt die Auswertung die PN-Messungen an 950.809 Fahrzeugen. Davon haben 32.285 die Prüfung im ersten Anlauf nicht bestanden. Das entspricht einer Durchfallquote von 3,4 Prozent.

Noch schwerer wiegt allerdings die Tatsache, dass ohne die neue Partikelmessung nur 0,72 Prozent, also gerade einmal 6774 aller untersuchten Fahrzeuge, durchgefallen wären. Nur bei ihnen waren Fehlercodes und Fehlfunktionen in der On-Board-Diagnose (OBD) gespeichert.

Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband, betont: „Die Ergebnisse zeigen die Wirksamkeit des Verfahrens und unterstreichen, wie notwendig es ist, die Abgasuntersuchung regelmäßig zu modernisieren und an den Stand der Fahrzeugtechnik anzupassen.“

Nach Ansicht des TÜV-Verbands sollte die Messung der Partikelanzahlkonzentration künftig nicht auf Euro 6/VI-Dieselfahrzeuge beschränkt bleiben. „Wir empfehlen die Messung auf Kraftfahrzeuge der Emissionsklasse Euro 5b sowie auf Benziner mit Direkteinspritzung ab Klasse 6 auszuweiten“, sagt Goebelt. „Für Fahrzeuge ab dieser Emissionsklasse gilt bereits im Rahmen der EU-Abgastypgenehmigung ein strenger Grenzwert für die Partikelanzahl, der in der Regel nur durch den Einbau eines Partikelfilters erreichbar ist.“ Dank der nun vorhandenen Messtechnik kann die Abgasuntersuchung sicherstellen, dass die Filter dieser Fahrzeuge wirklich einwandfrei funktionieren.

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