Der rechtliche Anspruch auf eine Zahlung ist schön und gut, hilft aber wenig, wenn trotzdem kein Geld fließt. Eine Neuregelung macht Gläubigern das Leben nun noch etwas schwerer.
Wenn der Kunde nicht zahlt, sind über kurz oder lang auch die Taschen des Unternehmers leer.
Mit diesem Problem haben die meisten Betriebe über kurz oder lang mal zu kämpfen: Kunden, die ihre Rechnung einfach nicht begleichen wollen oder können. Es folgen Zahlungserinnerungen, Mahnungen und als letzte Maßnahme schließlich ein Pfändungsbeschluss. Doch selbst dann ist noch lange nicht sicher, dass der Betrieb das Geld erhält, das ihm zusteht. Denn wo nichts ist, kann auch ein Gerichtsvollzieher nichts holen.
Und auch dort, wo ein bisschen was da ist, stößt die Pfändung schnell an ihre Grenzen. Es gibt nämlich Freigrenzen, bis zu denen Einkommen nicht gepfändet werden können. Der Grund dafür ist nachvollziehbar: Auch Schuldnern steht selbstverständlich ein Mindesteinkommen zu, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Dieser pfändungsfreie Grundbetrag, der sich am steuerlichen Grundfreibetrag orientiert, beläuft sich seit dem 1. Juli auf 1.252,64 Euro monatlich. Das entspricht einem Plus von 74 Euro beziehungsweise 6,28 Prozent gegenüber dem vorherigen Wert aus dem Jahr 2019. Wenn der Schuldner verheiratet ist oder Unterhalt für Kinder zahlen muss, steigt der Freibetrag.
„Durch die stetige Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen werden Schuldnern regelmäßig die steigenden Lebenshaltungskosten automatisch ausgeglichen“, sagt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. Er fährt fort: „Den Gläubiger trifft die Inflationsrate auf diese Weise dagegen sogar doppelt. Nicht nur, dass alles ja auch für ihn teurer wird. Er wird auch noch länger auf sein Geld warten müssen, da dem Schuldner ein höherer unpfändbarer Betrag zugestanden wird.“
Konsequenzen für Gläubiger
Für die Gläubiger werde der Zeitraum länger, den sie gezwungen sind, auf ihre Forderungen zu warten – wenn die Pfändung nicht sogar gänzlich ergebnislos bleibt.
Das kann für die Unternehmen fatale Folgen haben, schließlich müssen sie selbst Rechnungen begleichen. Doch dafür fehlt ihnen das Geld der säumigen Schuldner. Wenn diese Fehlbeträge zu hoch werden, drohen dem Betrieb selbst Schulden und im Extremfall gar die Insolvenz.
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Stand vom 15.04.2021
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